Rabattretter oder Rabattschutz – Wo ist hier eigentlich der Unterschied?

19. Mai 2011 von (für R+V in , , , , , , | Keine Kommentare »)

Die Begriffe Rabattretter und Rabattschutz führen bei Kunden, die sich für eine KFZ Versicherung interessieren, regelmäßig zu Diskussionen und Verwirrungen. Daher möchte ich die beiden Begriffe verständlich erklären. Dies geschieht natürlich aus Sicht unserer KFZ-Versicherungen (R+V, KRAVAG, R+V24, Condor, Optima).

 

Rabattretter

Um zu erfahren, seit wann es den Rabattretter bei der R+V gibt, habe ich in unseren alten Bedingungen gewühlt und wurde fündig -  es gibt ihn seit 01.01.1994.  Ist ein Schaden angefallen, der sich belastend auf den KFZ Vertrag auswirkt, wird der Vertrag in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft. Der Verlust der SF-Klasse bedeutet aber nicht die Rückstufung um ein Jahr, sondern um mehrere SF-Klassen (siehe auch Was passiert eigentlich mit meinem Vertrag wenn ich einen Schaden melde?).
Ab einer bestimmten SF-Klasse (1994 war es SF18, heute ist es SF25) erfolgt dann dank des Rabattretters zwar die Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse, der Beitragssatz bleibt aber erhalten. Der Beitragssatz bestimmt unter anderem die Höhe der Prämie; das bedeutet, der Vertrag wird zwar schlechter gestellt, im Portemonnaie ist davon aber nichts zu spüren.
Wichtig: Der Rabattretter  ist in den Bedingungswerken der Gesellschaften verankert und kann nicht dazu oder abgewählt werden.

Rabattschutz

Der Rabattschutz wurde bei R+V im Jahr 2008 eingeführt. Im Gegensatz zum Rabattretter kann der Rabattschutz vom Kunden als weiteren Produktbaustein hinzu gewählt werden. Natürlich muss hierfür auch ein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden. Passiert ein Schaden, der eigentlich zu einer Rückstufung im nächsten Kalenderjahr führen müsste, erfolgt aufgrund des Rabattschutzes keine Rückstufung.  Der Vertrag bleibt für ein weiteres Jahr in derselben SF-Klasse.

Im Überblick

  • Der Rabattretter ist im Bedingungswerk der Versicherungsgesellschaft enthalten (oder auch nicht), d.h. kein Prämienzuschlag.
  • Der Rabattschutz kann vom Kunden in den Vertrag eingeschlossen werden, d. h. es muss hierfür ein Aufpreis gezahlt werden.
  • Die SF-Klasse wird beim Rabattretter an den Anschlussversicherer weitergegeben. Beim Rabattschutz handelt es sich um eine individuelle Vereinbarung, die nicht an den Anschlussversicherer weitergegeben wird (siehe auch Der Schadenfreiheitsrabatt in der Autoversicherung). Hier wird die tatsächliche SF-Klasse mit Schaden dem anschließenden Versicherer bestätigt.

Ihre Ansprechpartner bei Ihren Versicherungsunternehmen helfen Ihnen gerne weiter. Lassen Sie sich dort die ausführlichere Beschreibung mit den individuellen Voraussetzungen erläutern.

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R+V, Fachbereich Kfz-Betrieb, Mitarbeiterin Abteilung Grundsatz und Qualitätssicherung; bloggt über Themen rund um die Kfz-Versicherung.

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