Der Schadensfreiheitsrabatt in der Autoversicherung

25. März 2011 von (für R+V in , , , , | 7 Kommentare »)

Was Sie schon immer darüber wissen wollten
Ein Auto zu versichern war früher so einfach – ein Fahrzeug wurde angemeldet, eine Versicherung ausgesucht. Die Suche nach einer Versicherungsgesellschaft war relativ einfach, da bei den Versicherern die wichtigen Inhalte alle gleich waren. Das Auto wurde nach den PS berechnet und man wusste kleines Auto – kleine Prämie, großes Auto – große Prämie. Die Schadenfreiheits-Systeme (SFR) waren bei allen Versicherern in gleicher Weise geregelt. Der Schadenfreiheitsrabatt zählt die schadenfreien Jahre, getrennt nach Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) und der Kfz-Haftpflicht.

Mit der Deregulierung des Versicherungsmarktes 1994 änderte sich vieles. Die Versicherungsgesellschaften durften sich jetzt den Anforderungen der Kunden anpassen und eigene Berechnungsmodelle und Ideen verwirklichen. Daher hat der Kfz-Versicherungskunde seit dieser Zeit zahlreiche Möglichkeiten, eine individuelle passende Versicherungslösung zu finden. Das für die Berechnung der Beiträge auch persönliche Daten und die individuellen Lebenssituationen herangezogen werden, ist mittlerweile selbstverständlich.  Diese Tarifmerkmale sind ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherung vereinbart und betreffen damit nur den einzelnen abgeschlossenen Vertrag.

Der Schadensfreiheitsrabatt (SFR) – was ist das eigentlich?
Der SFR ist ein subjektives Risikomerkmal, das in der Person des Versicherungsnehmers begründet ist. Dies bedeutet,  so wie der Versicherungsnehmer (bzw. die Nutzer des Fahrzeuges - der SFR gehört aber erst einmal dem Versicherungsnehmer) fährt, so ist auch sein SFR. Wechselt der Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft, dann nimmt er den “erfahrenen” SFR mit zur neuen Versicherungsgesellschaft.  Aber auch hier gibt es wiederum individuelle Lösungen zwischen Versicherungsgesellschaft und Kunde.

Je nach Lebenslage ( z.B. Familie mit einem oder mehreren Autos,  Single mit einem oder mehreren Autos, Selbständige, etc.) machen die Versicherungsgesellschaften den Interessenten unterschiedliche Angebote.  An diese Angebote sind auch teilweise weitere Voraussetzungen gebunden (z.B. Alter der Fahrer, weitere Verträge mit bestimmten Schadenfreiheitsrabatten etc.). Der potenzielle Kunde recherchiert also seine individuelle Lösung im Internet oder lässt sich persönlich beraten. Das perfekte, individuelle Versicherungspaket wird zusammengestellt und der Vertrag unterschrieben. Diese individuellen Regelungen zum Schadenfreiheitsrabatt gelten dann natürlich nur zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft. Wird die Versicherungsgesellschaft gewechselt, nimmt der Kunde diese individuelle Regelung nicht mit zum neuen Versicherer. Das ist deshalb nicht möglich, weil zum einen, nicht jeder Versicherer das gleiche Versicherungsprodukt anbietet und zum anderen ggf. andere Voraussetzungen gelten.

Was passiert mit dem SFR beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft?
Damit der Versicherungskunde seinen SFR auch beim Wechsel des Versicherungsunternehmens weiter aufbauen kann, gehen die Versicherungsgesellschaften folgendermaßen vor: Sie führen den sogenannten GDV-SFR mit. Der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherer) hat Musterversicherungsbedingungen definiert, an die sich alle Versicherungsunternehmen bez. des GDV-SFR halten. Eine Einheitlichkeit ist somit trotz aller Individualität gewahrt. Das Versicherungsunternehmen macht also zwei Dinge:

Es berechnet die vereinbarte Sondereinstufung für den Kunden und führt diese in der Laufzeit des Versicherungsvertrages mit. Diese wird auch in den Versicherungsscheinen und  Rechnungen ausgewiesen.

Es berechnet einen zweiten SFR im Hintergrund, der auf den Einstufungsregelungen des GDV beruht und führt diesen ebenfalls währen der Laufzeit mit. Dieser wird bei einem Versichererwechsel der nachfolgenden Versicherung bescheinigt.

Für den Kunden heißt das, wenn er die Versicherung wechselt, fallen die zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Sonderlösungen weg. Er behält seinen dem tatsächliches Fahrverhalten entsprechenden SFR und dieser wird der neuen Versicherungsgesellschaft gemeldet. Die  Übernahme des SFR regeln die Versicherer untereinander; dieses Verfahren läuft automatisch und nennt sich Versichererwechselbescheinigung.

Langer Artikel, kurzer Sinn
Wundern Sie sich daher nicht, wenn der Schadenfreiheitsrabatt der alten und der neuen Versicherung voneinander abweichen. Dafür haben wir aber seit 1994 die Möglichkeit, Ihre Versicherungen individuell  zu gestalten.

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R+V, Fachbereich Kfz-Betrieb, Mitarbeiterin Abteilung Grundsatz und Qualitätssicherung; bloggt über Themen rund um die Kfz-Versicherung.

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7 Antworten zu “Der Schadensfreiheitsrabatt in der Autoversicherung”

Kommentare:

Raineram 15. April 2011

Ihre Ausführungen zum SFR sind sehr ausführlich und gut verständlich geschrieben. Eine Kernaussage die letztlich auf jede Sondereinstufung eines KFZ-Versicherers zutrifft fehlt jedoch.
Die gewährte Sondereinstufung nimmt der Versicherungs-nehmer nicht mit zu einem anderen Unternehmen weil es sich dabei um nichts anderes als ein “Kundenbindungs-programm” handelt. Dies ist heutzutage doch nichts besonderes mehr. Wieso wird dies dem Kunden gegenüber also nicht offen kommuniziert?

Monika Hochscheidam 18. April 2011

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Es ist vollkommen richtg, dass die abgegebene Schadenfreiheits-Klasse(SF-Klasse)nicht immer mit dem auf der Beitragsrechnung ausgewiesenen SF-Klasse übereinstimmt. Dies liegt an den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Versicherung. Natürlich entscheiden sich dann auch Versicherungsnehmer, diese Regelungen bei der bisherigen Gesellschaft zu behalten. Dort wo die besten Konditionen vereinbart wurden, da bleibt man dann auch gerne.

Romanam 23. Juni 2011

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Erlöschen des SF nach 7 Jahren.
Trägt auch die Anmeldung eines Motorollers (insbesondere einer 50er, welche man mit dem alten Klasse 3 Führerschein fahren darf) zum Erhalt des SF bei, wenn man über den zulässigen Zeitraum hinaus kein Auto angemeldet hatte ?

Vielen Dank im Voraus für die Information!

Gerdam 7. August 2011

Guten Tag,
ich fahre seit 28 Jahren ein Firmenfahrzeug unfallfrei.
Nach dem Ausscheiden aus der Firma bestätigte mir die
Firmenflottenversicherung einen SF 27.
( Versicherungsehmer = die Firma )
Jetzt möchte ich ein privates Fahrzeuf auf meinen
Namen zulassen.
Habe ich einen Anspruch bei meinem neuen Versicherer
auf den SF 27 mit 30 % ?
Danke für Ihre Antwort.

Monika Hochscheidam 9. August 2011

Guten Tag,
wenn Sie die schadenfreien Zeiten im Vertrag der Firma erfahren haben, kann Ihnen Ihr Arbeitgeben diesen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) zur Verfügung stellen.

Hierfür muss der SFR von Ihrem Arbeitgeber an Sie übertragen werden. Für solche Übertragungen, die unter bestimmten Voraussetzungen des Versicherers vorgenommen werden, stellen die Versicherer ein Formular zur Verfügung. Meistens werden Unterschriften des Arbeitgebers mit Stempel und von Ihnen gefordert, genauso wie eine Erklärung (Glaubhaftmachung) das Sie den SFR erfahren haben. Auch muss oft die Kopie Ihrer gültigen Fahrerlaubnis eingereicht werden.

Die Vertriebsmitarbeiter oder sonstigen Ansprechpartner Ihrer Versicherungsgesellschaft werden Ihnen beim Ausfüllen des Formulars weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Hochscheid

Sabineam 23. November 2011

Guten Abend!
Ich fahre seit drei Jahren ein Firmen Leasingfahrzeug -unfallfrei. Nun möchte ich zusätzlich zum Firmenleasingwagen einen privaten Pkw erwerben. Da ich seit über 7 Jahren kein Fahrzeug mehr in Deutschland auf mich zugelassen hatte (lebte zwischenzeitlich im Ausland), stellt sich die Frage nach dem SFR. Mein Arbeitgeber hat bereits eine Versicherungsbestätigung über den Versicherungszeitraum ausgestellt (02.06.2008 bis heute).
Frage: Rechnen Sie diese Zeit auf den SFR an?
Herzlichen Dank,
Sabine

Monika Hochscheidam 24. November 2011

Guten Tag,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, handelt es sich bei Ihrem Arbeitgeber um ein Unternehmen mit Sitz im Ausland. Bei der Übernahme von Schadenfreiheitsrabatt aus dem Ausland, müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt werden. Bitte wenden Sie sich doch an meine
Kolleg(Inn)en vor Ort. Auf unserer Homepage http://www.ruv.de finden Sie sowohl die Servicetelefonnummern als auch eine Ansprechpartnersuche. Hier kann dann ganz speziell Ihr Fall beleuchtet werden. Aus der Ferne möchte ich Ihnen keine “Diagnose” stellen.
Ich hoffe trotzdem, dass ich Ihnen ein klein bisschen weiter helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hochscheid

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