Auto privat verleihen: Beim Crash hört die Freundschaft oft auf

09. Juni 2011 von (für R+V in , , , , , , | Keine Kommentare »)

„Es wird schon alles gut gehen!“ – Das denken sich viele Autohalter, die ihr Fahrzeug einem Bekannten zur Verfügung stellen. Doch beim Verleihen Ihres Autos ist Vorsicht geboten. Ist ein Schaden erst einmal angefallen, entstehen viele Kosten. Das kann unter Umständen dann auch die Freundschaft kosten.

Um eine solche Situation zu vermeiden, teilen Sie Ihrer Versicherung im Voraus mit, dass Sie ihr Auto verleihen möchten. Ob und in welcher Höhe eine Änderung der Prämie vorgenommen wird, hängt von den Versicherungsbedingungen der Gesellschaft und der Intensität der anderweitigen Nutzung ab.

Berechnung der Versicherungsprämie

Doch wieso steigt eigentlich der Versicherungsbeitrag im Schadenfall?

Die Prämie der Kfz-Versicherung berechnet sich nach diversen Faktoren. Zunächst ist der Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers ausschlaggebend. Dies ist ein Rabatt, der sich nach dem Fahrverhalten des Versicherten richtet. Fährt dieser lange Zeit schadenfrei, steigt der Rabatt und der Versicherungsbeitrag fällt geringer aus.

Außerdem haben subjektive Merkmalen wie z. B. der Beruf oder das Alter der Nutzer Einfluss auf die Versicherungsprämie. Diesen Merkmalen liegen statistische Erfahrungswerte zu Grunde, die die Versicherer zur Kalkulation Ihrer Beiträge nutzen.

Auch die sogenannten „weichen“ Tarifierungsmerkmalen wie z.B. der Nutzerkreis bestimmen die Höhe des Beitrages. Im Schadenfall erfolgt nun eine Rückstufung. Das heißt, der Beitrag steigt. Doch es gibt Möglichkeiten, dem entgegen zu wirken. Zur Sicherung des Schadenfreiheitsrabattes kann man einen  Rabattschutz (siehe  Blogartikel)   abschließen. Der Rabattschutz verhindert die Rückstufung. Für einen solchen Rabattschutz muss ein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Autoversicherung, ob und unter welchen Voraussetzungen diese ein entsprechendes Produkt anbietet.

Ein Überlassungsvertrag sichert den Fahrzeughalter ab

Zur Absicherung beim Verleihen des eigenen Autos ist es sinnvoll, einen Überlassungsvertrag abzuschließen. Diesen gibt es beispielsweise vom ADAC. In einem solchen Vertrag werden die Bedingungen für die Nutzung des Autos durch einen Fremden geregelt. Er klärt die Fronten und beugt so Streitigkeiten vor.

 Wichtig ist es in jedem Falle, vorher abzuklären, dass der Fahrer, dem Sie ihr Auto überlassen wollen, einen Führerschein besitzt. Andernfalls  muss die Kaskoversicherung bei einem Unfall nämlich nicht zahlen.

Weitere Informationen finden Sie im R+V-Infocenter.


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R+V, Fachbereich Kfz-Betrieb, Mitarbeiterin Abteilung Grundsatz und Qualitätssicherung; bloggt über Themen rund um die Kfz-Versicherung.

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